Lohnabfüllung für Nahrungsergänzungsmittel
Wir verkapseln Ihre Rezeptur, füllen Pulver und flüssige Präparate ab und liefern die fertige Ware unter Ihrer Marke – vollautomatisiert und nach HACCP.

Was wir für Nahrungsergänzung abfüllen
Kleine Charge für den Markttest oder laufende Serie: Wir passen Gebinde, Füllmenge und Stückzahl an Ihr Produkt an.
Pulver
Unterschiedlichste Pulverrezepturen, gleichmäßig und präzise dosiert – in Standbodenbeutel oder Dosen.
Kapseln
Wir verkapseln Ihre Rezeptur selbst und füllen die Kapseln anschließend in das gewünschte Gebinde ab.
Flüssigkeiten
Dünnflüssige und viskose Präparate füllen wir sauber und präzise in Flaschen ab.
Gebinde und Größen
Welche Füllmenge in welches Gebinde passt, klären wir anhand Ihres Produkts.
- Standbodenbeutel: Pulver
- Dosen: Pulver, Kapseln
- Flaschen: Flüssige Präparate
- Füllmengen: auf Anfrage
Ab diesen Stückzahlen füllen wir ab
- Standbodenbeutel: ab 100 Stück
- Flaschen: ab 500 Stück
- Dosen und weitere: auf Anfrage
Vor der Serie füllen wir ein Muster ab – kostenlos.
Passende Verpackungen

Standbodenbeutel (Doypack)
Für Pulver, Granulate und Flüssigkeiten. Leicht, platzsparend und versiegelbar. Mindestmenge: ab 100 Stück · Produktformen: Pulver, Granulat, Flüssigkeit

Dosen & Eimer
Stabil und stapelbar – für Pulver, Granulate, Kapseln und Tabletten. Mindestmenge: auf Anfrage · Produktformen: Pulver, Granulat, Kapseln, Tabletten

Flaschen
Für Flüssigkeiten jeder Viskosität – dicht, dosierbar und gut zu etikettieren. Mindestmenge: ab 500 Stück · Produktformen: Flüssigkeiten, dünn- bis dickflüssig

Sonderlösungen
Tiegel für Cremen, Kapseln oder ein Gebinde nach Ihren Vorgaben – wir finden die passende Ausführung. Mindestmenge: auf Anfrage · Produktformen: Cremen, Kapseln und weitere
Von der Abfüllung bis zum Versand
Sie bekommen die fertige Ware aus einer Hand – auch mit Rohstoff, den wir für Sie beschaffen.
- Etikettierung
- Etikettendesign und -druck
- Abfüllen, Verschließen und Versiegeln
- Chargen- und MHD-Kennzeichnung
- Kartonierung und Konfektionierung
- Palettierung
- Lagerung
- Versand und Fulfillment
- Rohstoffbeschaffung auf Wunsch
Kennzeichnung und Verantwortung
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Die Pflichtangaben auf dem Etikett regelt insbesondere die Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011). Gesundheitsbezogene Angaben sind nur im Rahmen der Health-Claims-Verordnung (VO (EG) Nr. 1924/2006) erlaubt.
Für Rezeptur, Etikettentext und Verkehrsfähigkeit ist der Inverkehrbringer verantwortlich – in der Regel die Marke, unter der das Produkt verkauft wird. Wir füllen nach Ihrer Spezifikation ab und dokumentieren die Produktion mit Chargenprotokoll und Rückstellmuster.
Fragen zur Lohnabfüllung von Nahrungsergänzungsmitteln
Ab welcher Menge füllen Sie ab?
Standbodenbeutel füllen wir ab 100 Stück ab, Flaschen ab 500 Stück. Für Dosen und andere Gebinde nennen wir Ihnen die Mindestmenge im Angebot.
Bekomme ich vorab ein Muster?
Ja. Vor der Serienproduktion füllen wir ein Muster kostenlos ab. So prüfen Sie Gebinde, Füllung und Etikett, bevor produziert wird.
Verkapseln Sie selbst?
Ja. Wir verkapseln Ihre Rezeptur und füllen die Kapseln anschließend in das gewünschte Gebinde ab.
Muss ich den Rohstoff selbst liefern?
Nein. Sie können den Rohstoff beistellen oder wir beschaffen ihn für Sie.
Welche Unterlagen erhalte ich?
Zu unserer Dokumentation gehören Chargenprotokoll, Rückstellmuster, Analysenzertifikat und Sicherheitsdatenblatt.
Wohin liefern Sie?
Wir liefern in alle Länder der EU. Auf Wunsch lagern wir die Ware in Arbing ein und versenden sie nach Bedarf.
Ihr Nahrungsergänzungsmittel, abgefüllt unter Ihrer Marke
Nennen Sie uns Produktart, Gebinde und Menge – wir melden uns mit einem Angebot.
